Ultraschall: erste Begegnung mit Ihrem Baby
Die Entwicklung des ungeborenen Kindes verfolgen, mehr über das Baby erfahren und die Bindung zu ihm stärken – als Schwangere wissen Sie, welche große Rolle Ultraschalluntersuchungen bei der Schwangerschaftsvorsorge spielen. Drei Untersuchungen (ca. 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche) gehören daher auch zum gesetzlich vorgeschriebenen Programm. Weitere Ultraschalluntersuchungen sind, sofern keine medizinische Veranlassung vorliegt, nicht vorgesehen.
Dennoch sprechen gute Gründe für zusätzliche Ultraschalluntersuchungen , denn sie machen die Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind noch umfassender und lassen mögliche Risiken schneller erkennen. Sie geben mehr Informationen und damit mehr Sicherheit für die Gesundheit des Babys. Nicht zuletzt erleben Sie weitere Male diese einzigartige Begegnungen mit dem ungeborenen Baby.
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge:
- moderner Beitrag zur Schwangerschaftsvorsorge
- intensiverer Kontakt zum ungeborenen Kind, auch für den Vater
- Familienangehörige können anwesend sein
- Foto-Aufzeichnungen sind auf Wunsch ohne Zusatzkosten möglich
Unsere Praxis ist mit "High-End"-Ultraschallgeräten ausgestattet. Diese ermöglichen die Ultraschalldiagnostik auf dem neuesten technischen Entwicklungsstand, einschließlich der Farbdoppler-Sonographie und 4-D-Ultraschall. Die Sicherheit und Überwachung des Kindes stehen im Mittelpunkt des Handelns.
Über weitere Einzelheiten informieren wir Sie gerne.
Sprechzeiten
Mo - Do | 7:00 - 19:00 Uhr |
Fr | 7:00 – 14:00 Uhr |
Akutsprechstunde
Telefon: | +49 511 58 40 58 |
Telefax: | +49 511 58 40 59 |