Mutterschaftsrichtlinien

Bereits vor 100 Jahren gab es eine Betreuung von Schwangeren zum Zwecke der Vorsorge. Heute wird die Vorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen vorgenommen und umfasst:

  • das Screening, also die Überwachung des Gesundheitszustandes durch regelmäßige Untersuchungen,
  • die Diagnose und Therapie, also die individuelle Untersuchung je nach Risiko der Schwangeren mit dem Ziel rechtzeitiger Behandlung bei möglicherweise auftretenden Problemen sowie
  • das Informieren und Beraten der schwangeren Frau über ihren Zustand und den ihres Kindes; das weckt Bewusstsein für Veränderungen und dient dem Abbau von Ängsten, die aus Unwissenheit über die körperlichen Vorgänge entstehen können. Zudem schafft das offene Gespräch ein Vertrauensverhältnis der werdenden Mutter zum betreuenden Frauenarzt, was wiederum für die Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen ein wichtiger Faktor ist.

Die Original-Mutterschaftsrichtlinien können Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss abrufen: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-271/RL_Mutter-2008-03-13.pdf

Regelmäßig durchgeführte Untersuchungen sind in der Arztpraxis die Kontrolle des Höhenstandes des Gebärmutterbodens (Tastuntersuchung), der kindlichen Herztöne (CTG) sowie der Lage des Kindes (zunächst Ultraschall , später Tastuntersuchung).

Ziel der Mutterschaftsrichtlinien ist die „Sicherung einer nach den Regeln der ärztlichen Kunst und unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse ausreichende und zweckmäßige und wirtschaftliche ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und Entbindung." Mögliche Gefahren für Mutter und Kind sollen durch die Untersuchungen rechtzeitig erkannt und abgewendet bzw. behandelt werden. Risikoschwangerschaften und Risikogeburten sollen frühzeitig erkannt werden. Bei der Behandlung der Schwangeren wird unterschieden zwischen einer Basisbetreuung und einer bei Risikoschwangerschaften oder -geburten angezeigten intensiveren Betreuung.

Laut Mutterschaftsrichtlinien gehören zur Betreuung der Schwangeren

  • Untersuchung und Beratungen während der Schwangerschaft
  • Frühzeitige Erkennung und besondere Überwachung von Risikoschwangerschaften, amnioskopische und kardiotokographische Untersuchungen, Ultraschalldiagnostik etc.
  • Serologische Untersuchungen auf bestehende oder überstandene Infektionen
    • z. B. Syphilis, Röteln, Hepatitis B
    • mit HIV (dient dem Ausschluss einer Erkrankung; Test auf freiwilliger Basis nach vorheriger ärztlicher Beratung)
    • sowie bei begründetem Verdacht auf Toxoplasmose und andere Infektionen
  • Blutserologische Untersuchungen nach der Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe
  • Medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln
  • Aufzeichnungen und Bescheinigungen

Es besteht die Maßgabe, dass Ärzte, Hebammen und Krankenkassen bei der Aufklärung der Patientin über die ärztliche Betreuung nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft während Schwangerschaft, Geburt sowie in der Zeit der Nachsorge zusammenwirken sollen. Im Allgemeinen ist die Vorsorge in Deutschland fast ausschließlich auf eine Betreuung durch einen Frauenarzt ausgerichtet.

Eine weitere Vorgabe von gesetzlicher Seite besteht in der Ausstellung eines Mutterpasses. Er ist Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien. Im Mutterpass werden für die Schwangerschaft und Geburt bedeutsame Erkrankungen, Untersuchungsergebnisse, der berechnete Geburtstermin, Krankenhausaufenthalte und Angaben zur Geburt und dem Neugeborenen eingetragen. Der Mutterpass sollte während der Schwangerschaft für Notfälle immer mitgeführt, und bei jeder Vorsorgeuntersuchung vorgelegt werden.

Quelle: http://www.frauenaerzte-im-netz.de